Rechtliches Verordnungen

European Online Dispute Resolution Platform (europäische Online-Streitbeleigungs-Plattform; OS-Plattform)

EU-Verordnung ((EU) Nr. 524/2013)

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: info@samenkiste.de

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Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:


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  1. „Cd" steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.


Verpackungsmittelverordnung

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach §6 VerpackV haben wir uns dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG - Mainz angeschlossen.
Näheres siehe unter www.landbell.de

Landbell AG
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Unsere Informations- und Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten

Nicht mit dem Hausmüll entsorgen

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.
Sie müssen die Altgeräte an einer Erfassungsstelle wie z.B kommunalen Sammelstellen abgeben.
Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.

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Futtermittelverordnung

Aufgrund der Futtermittelverordnung von 2011 haben wir uns entschieden, keine getrockneten Futtermittel aus eigener Abfüllung mehr anzubieten. Die Zoohandelsqualität ist uns nicht gut genug, darum bieten wir an getrocknetem Futter nur noch Heu und Agrobs-Produkte an.
Gespräche mit den zuständigen Personen in der EU haben keine Erfolge gezeigt, wir finden es schade, dass es so gekommen ist und ein wirklich hochwertiges Futtermittel aus dem Verkehr gezogen werden muss, nur weil EU-Verordnungen aus unserer Sicht unsinnige Laborwerte fordern, die weder für die Tiere noch den Halter einen Vorteil bringen würden. Die Kosten für diese Laborwerte sind für Kleinhersteller wie uns untragbar und würden die Produkte unerschwinglich teuer machen. Die von uns sinnvoll erschienen Untersuchungen auf Schadstoffe konnten wir zu jeder Zeit liefern .....
Als registrierter Hersteller erfolgen Kontrollen der zuständigen Behörden, welche bei uns niemals zu irgendwelchen Beanstandungen geführt haben.

In diesem Sinne wünschen wir unserer Kundschaft viel Erfolg beim selbertrocknen - was für uns selbst in Zukunuft auch die erste Wahl sein wird, wenn es darum geht unsere eigene Tiere mit getrockneten Kräutern zu versorgen.

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